Schießstandordnung


Gewehrriemen sind zu entfernen!

Gewehrtaschen bzw. Koffer sind im Vorraum abzulegen!

Im Schützenstand dürfen sich nur die Schützen aufhalten,
die tatsächlich schießen.

Waffen sind auf dem Schießstand im offenem
Verschluss oder ausgeschwenkter Trommel bzw. im
gebrochenen Zustand zu tragen. Das Magazin ist bei
Selbstladewaffen zu entfernen.
Waffen sind auf die dafür vorgesehene Ablage mit der
Mündung Richtung Kugelfang abzulegen.

Waffen oder Magazine dürfen nur an der Feuerlinie im
Schützenstand geladen werden.

Schützen, die sich mit geladener Waffe im
Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger
Weise andere gefährden, werden vom Schützenstand
verwiesen.

Jeder Schütze hat für eine ausreichende
Haftpflichtversicherung selbst zu sorgen.

Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich
und haftet für Schäden an Sachwerten und Personen!

Den Anweisungen der Standaufsicht ist unbedingt Folge
zu leisten!

der Vorstand